Allgemeine Nutzungsbedingungen der syniotec GmbH (AGB)

Stand: 09.02.2026

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen | Vertragsgegenstand

1.1. syniotec GmbH, Am Wall 146, 28195 Bremen, Deutschland (im Folgenden „Anbieter“ genannt) betreibt die Software-as-a-Service-Lösungen SAM & RAM („SAM & RAM“), die zur Steuerung der Arbeits- und Einsatzplanungsprozesse von Baumaschinen und -geräten genutzt werden können. Darüber hinaus bietet der Anbieter IT-Dienstleistungen und Telemetrie-Hardware-Produkte zur Einsatzplanung und Optimierung von Arbeitsprozessen für Baumaschinen an (die „syniotec Technologie“).

1.2. Gegenstand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) ist (i) die Bereitstellung und der Betrieb von SAM & RAM in Form der Anwendersoftware, die dem Kunden mittels einer API über eine Fernverbindung als Software as a Service (im Folgenden „SOFTWARE“) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten zur Verfügung gestellt wird, und (ii) die Einräumung von Speicherplatz (50 MB pro Maschinen- oder Geräteprofil) auf den Servern des Anbieters (im Folgenden auch zusammenfassend „Vertragsleistungen“ genannt) gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Diese AGB gelten für alle Vertragsleistungen, die der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der SOFTWARE zur Nutzung durch den Kunden erbringt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen bezüglich SAM & RAM zwischen den Parteien.

1.3. Alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen sind ausschließlich in diesen AGB, der SAM & RAM-Leistungsbeschreibung und dem Angebot niedergelegt. Diese sind Vertragsbestandteil.

1.4. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege zu seinen IT-Systemen.

1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter von ihnen Kenntnis hat, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.6. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB während der Vertragslaufzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aus einem zwingenden Grund erforderlich wird, wie etwa zwingenden betrieblichen Gründen, Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung, oder wenn ausschließlich neue Leistungen des Anbieters (wie etwa die Erweiterung des Angebots durch Bereitstellung zusätzlicher Dienste) eingeführt werden. Der Anbieter übermittelt dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist besonders auf die neuen Regelungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens hin. Gleichzeitig räumt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens vier (4) Wochen ein, um zu erklären, ob er den geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die mit Zugang der Mitteilung in Textform zu laufen beginnt, kein Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden zu Beginn der Frist gesondert auf diese Rechtsfolge, also auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

1.7. Die Nutzung der Leistungen umfasst nicht die Bereitstellung von Software zur lokalen Installation auf den IT-Systemen des Kunden. Der Anbieter behält sich jedoch vor, auch Leistungen zur lokalen Installation bereitzustellen. Alle Rechte an der vom Anbieter eingesetzten syniotec-Technologie (insbesondere Hardware, Quellcode etc.) verbleiben allein beim Anbieter. Die Vertragsleistungen können Komponenten enthalten, die Open-Source-Software-Lizenzen unterliegen. Hier können gesonderte Bestimmungen gelten.

2. Wesentliche Definitionen

2.1 „Höhere Gewalt“ ist ein Ereignis, das von keiner der Parteien vorhersehbar ist. Höhere Gewalt in diesem Sinne umfasst insbesondere (i) Feuer, Explosionen oder andere Unfälle; (ii) Stürme, Erdbeben, Tornados, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche oder andere Naturkatastrophen; (iii) Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus, Aufstand oder andere Unruhen; (iv) Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen oder andere Beschränkungen, die durch Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens auferlegt werden; (v) Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen der Parteien oder ihrer Lieferanten oder ihrer Mitarbeiter; oder (vi) Sanktionen oder Embargos.

2.2 „Kunde“ ist die im Angebot bezeichnete juristische oder natürliche Person.

3. Abschluss des Vertrags

3.1. Angaben zu SAM & RAM, Produkten und Leistungen im Internet oder in Broschüren, Katalogen oder sonstigen Unterlagen des Anbieters sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen änderbar und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch den Anbieter dar.

3.2. Vom Anbieter gegenüber dem Kunden abgegebene Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Jede vom Kunden erteilte Bestellung bedarf der Annahme und Bestätigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann eine Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung (mindestens in Textform) durch den Anbieter zustande.

3.3. Eine vom Kunden erteilte Bestellung, die von den Bedingungen eines Angebots des Anbieters abweicht, auch wenn nur in unwesentlichen Punkten, gilt stets als Ablehnung dieses Angebots und als neues Angebot des Kunden. Ein Vertrag gemäß dem neuen Angebot kommt erst nach schriftlicher Annahme und/oder Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande.

3.4. Schweigen oder konkludentes Handeln des Anbieters stellt keine Annahme oder Auftragsbestätigung dar.

4. Erbringung der vertraglichen Leistungen und Rechte des Anbieters

4.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung der SOFTWARE mit einer jahresdurchschnittlichen Verfügbarkeit von 98 % ohne Wartungsarbeiten in dem im Angebot beschriebenen Umfang zur Verfügung. Messpunkt für die Verfügbarkeit ist der Leistungsübergabepunkt in Form des Austrittspunkts der API-Schnittstelle.

4.2. Im Rahmen der Bereitstellung der SOFTWARE erhält der Anbieter eine Dokumentation der SOFTWARE in Form eines elektronischen Benutzerhandbuchs (im Folgenden „Dokumentation“).

4.3. Der Anbieter behält sich vor, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden und unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei (3) Wochen einzelne Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, insbesondere wenn dies zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist oder der Anbieter hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Wird die vertragliche Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, ist der Kunde berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Der Anbieter kann Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Vertragsleistungen an den Stand der Technik jederzeit ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist vornehmen, sofern die Identität der Leistung gewahrt bleibt.

4.4. Der Anbieter ist berechtigt, nach Abwägung der Interessen beider Parteien verbotene Inhalte zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn der Anbieter hierzu gesetzlich verpflichtet ist, aufgrund einer Beschwerde eines Dritten, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung.

4.5. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur SOFTWARE zu sperren, wenn (i) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Zugangsdaten missbraucht wurden oder werden; (ii) Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte auf andere Weise Zugang zur IT-Infrastruktur des Kunden erlangt haben; (iii) die Sperrung aus technischen Gründen unbedingt erforderlich ist; (iv) der Anbieter aufgrund geltender Gesetze oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung zur Sperrung des Zugangs verpflichtet ist; und/oder (v) der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts trotz wiederholter Mahnung mehr als 3 Monate oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3 Monaten im Rückstand ist.

4.6. Der Anbieter teilt den Kunden die Sperrung spätestens eine Woche vor Wirksamwerden der Sperrung in Text- oder Schriftform mit, sofern die Mitteilung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

4.7. Der Anbieter stellt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server entsprechend den im Angebot dargelegten technischen Spezifikationen Inhalte speichern. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nach Verfügbarkeit beim Anbieter nachbestellen. Der Anbieter stellt sicher, dass auf die gespeicherten Daten über das Internet zugegriffen werden kann.

4.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten zur Nutzung zu überlassen.

4.9. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Maßnahmen oder Rechte Dritter verstößt.

4.10. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust zu treffen und unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden zu verhindern. Zu diesem Zweck erstellt der Anbieter wöchentliche Backups, prüft die Daten des Kunden auf Viren und installiert Firewalls nach dem Stand der Technik. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, jederzeit gegen Zahlung von 2.500,00 EUR netto eine vollständige Backup-Version seiner auf den vom Anbieter betriebenen Servern in SAM & RAM gespeicherten Daten in dem von ihm gewünschten Format zu erhalten.

5. Einräumung von Nutzungsrechten und Datenverarbeitung

5.1. Vorbehaltlich der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der fälligen Vergütung erhält der Kunde das einfache, deutschlandweite, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die SOFTWARE über das Internet in dem vertraglich gewährten Umfang für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden und die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke zu nutzen. Der Anbieter räumt dem Kunden ausdrücklich keine weitergehenden Rechte ein, insbesondere keine Rechte an der Software.

5.2. Stellt der Anbieter dem Kunden während der Vertragslaufzeit Ergänzungen (z. B. Patches, Ergänzungen zur Dokumentation) oder eine neue Version der SOFTWARE (z. B. Update, Upgrade) zur Verfügung, unterliegen diese den Bestimmungen des Vertrages.

5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE über den Umfang dieses Vertrages hinaus zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich zu vervielfältigen und/oder zu veräußern oder in sonstiger Form an einen Dritten weiterzugeben, einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages aus welchem Grund auch immer.

5.4. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung wird der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den unberechtigten Dritten erforderlichen Auskünfte erteilen, insbesondere Name und Anschrift des unberechtigten Dritten.

5.5. Der Kunde räumt dem Anbieter das unwiderrufliche Recht ein, die während der Vertragslaufzeit in die SOFTWARE eingespeisten Datenpunkte zu nutzen, um die SOFTWARE fortlaufend weiterzuentwickeln. Das Recht umfasst die Nutzung von Analysen der Datenpunkte in anonymisierter Form für Präsentationszwecke und Veröffentlichungen des Anbieters. Das Recht besteht über eine Beendigung des Vertrages hinaus fort, sofern dies nicht den berechtigten Interessen des Kunden widerspricht. Die Bestimmungen der §§ 87a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt.

5.6. Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit aufgrund der gemäß vorheriger Ziffer 5 eingespeisten Datenpunkte zusätzliche Softwareschutzrechte gemäß §§ 69a ff. UrhG oder Nutzungsrechte an der SOFTWARE oder an etwaigen Weiterentwicklungen entstehen, stehen diese Rechte samt allen Verwertungsrechten ausschließlich dem Anbieter zu, ohne dass der Anbieter verpflichtet ist, dem Kunden hierfür eine Vergütung zu zahlen. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie unterlizenzierbar und übertragbar an den Anbieter abgetreten bzw. eingeräumt. Der Anbieter nimmt die Abtretung und Einräumung hiermit an.

6. Bedingungen für die Nutzung durch den Kunden

6.1. Die Nutzung der SOFTWARE setzt voraus, dass die im Angebot angegebenen Systemvoraussetzungen erfüllt sind und der Kunde über einen Internetzugang mit einer Bandbreite von 10 Mbit/s verfügt.

6.2. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie des Internetzugangs einschließlich der Übertragungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt zu den vom Kunden genutzten Endgeräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.

7. Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Erbringung der Vertragsleistungen in hohem Maße von der effizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit der Parteien abhängt. Vor diesem Hintergrund wird der Kunde unter anderem die folgenden Mitwirkungspflichten unentgeltlich gegenüber dem Anbieter erfüllen. Insbesondere wird er

7.1. die ihm zugeteilten Zugangsdaten und sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifizierungssicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Passwörter unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten;

7.2. die in Ziffer 6 beschriebenen Nutzungsvoraussetzungen schaffen;

7.3. die Beschränkungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 5 einhalten;

7.4. sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten oder gespeicherten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht (z. B. Datenschutzvorschriften) verstoßen („Unzulässige Inhalte“);

7.5. die SOFTWARE nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen verweisen, die dazu dienen, zu Hass aufzustacheln, zu Straftaten anzustiften oder Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch sind, geeignet sind, die Moral von Kindern oder Jugendlichen erheblich zu gefährden oder deren Wohl zu beeinträchtigen oder den Ruf des Anbieters oder Dritter zu schädigen.

7.6. davon absehen, zu versuchen, unberechtigt Informationen oder andere Daten abzurufen oder in die SOFTWARE einzugreifen oder durch unbefugte Dritte eingreifen zu lassen oder unberechtigt in die Datennetze der Anbieter einzudringen;

7.7. den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung) freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der SOFTWARE durch den Kunden beruhen oder mit dessen Billigung geltend gemacht werden oder die insbesondere aus Datenschutz-, Urheber- oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE entstehen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Verletzung droht, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.

7.8. Der Kunde stellt dem Anbieter einen Ansprechpartner und (gesetzlichen) Vertreter sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Verfügung.

7.9. Bei Ungenauigkeiten oder Änderungen der Kontaktdaten sowie bei einem Wechsel eines vom Kunden gemäß Ziffer 8 benannten Ansprechpartners oder Vertreters ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Textform unter Angabe aktualisierter Informationen zu unterrichten.

8. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

8.1. Für die Erbringung der Vertragsleistungen zahlt der Kunde dem Anbieter die Vergütung gemäß dem Angebot.

8.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf ein vom Anbieter anzugebendes Konto. Zahlungen sind rechtzeitig anzuweisen, sodass der Zahlungseingang innerhalb der Frist nach üblicher Bankpraxis zu erwarten ist.

8.3. Der Anbieter stellt zu den im Angebot angegebenen Zahlungsterminen oder, sofern keine Zahlungstermine vereinbart wurden, am Ende eines jeden Kalendermonats eine elektronische Rechnung (im PDF-Format) für den jeweiligen Kalendermonat aus. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die vom Kunden dem Anbieter zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Bei Änderungen der E-Mail-Adresse muss der Kunde dem Anbieter die aktuelle E-Mail-Adresse unverzüglich in Textform mitteilen.

8.4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des ausstehenden Rechnungsbetrags pro Kalenderwoche berechnen. § 286 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens und dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8.5. Die Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich über die vom Anbieter angebotene Zahlungsart „Banküberweisung“ zu leisten.

8.6. Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder in einem synallagmatischen Verhältnis zur jeweiligen Forderung des Anbieters stehende Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen.

9. Ansprüche wegen Mängeln

9.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragsleistungen frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder zum in der jeweils geltenden Fassung der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

9.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Daten zur Analyse und Behebung von Mängeln zur Verfügung und ermöglicht und gestattet in Ausnahmefällen bei Bedarf den Zugriff auf die Server des Kunden.

9.3. Tritt ein nicht unerheblicher Mangel an den vom Anbieter erbrachten Vertragsleistungen auf, so wird der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist und nach Wahl des Anbieters den Mangel entweder beheben oder die mangelhafte Leistung erneut mangelfrei erbringen (zusammenfassend „Nacherfüllung“). Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unwesentlich, ist der Anbieter berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben, unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche.

9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz eines Nachbesserungsversuchs nicht behoben wird, die Nacherfüllung unangemessen verzögert wird oder ungerechtfertigt verweigert wird, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

9.5. Der Kunde hat keine Mängelansprüche aufgrund von Fehlern, die durch Beschädigung, fehlerhafte Verbindung oder fehlerhafte Bedienung verursacht wurden.

9.6. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab ihrem Entstehen, es sei denn, der Anbieter hat den Rechtsmangel arglistig verschwiegen; die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden bleibt unberührt.

9.7. Für Test- und/oder Betaversionen der Software, die der Kunde kostenlos nutzen kann, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.

10. Die Haftung des Anbieters

Schließlich haftet der Anbieter wie folgt:

10.1. Der Anbieter haftet unbegrenzt für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, im Falle der Verletzung einer ausdrücklich als „Garantie“ bezeichneten Garantie und im Falle zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. In anderen als den in Ziffer 1 beschriebenen Fällen ist die Haftung des Anbieters für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf, auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt; diese Haftung ist jedoch begrenzt auf maximal: 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.

10.3. In allen übrigen Fällen haftet der Anbieter nicht für leichte Fahrlässigkeit.

10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Die Ziffern 1 bis 10.3 bleiben unberührt.

10.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten in angemessenen Abständen regelmäßig zu sichern. Für den Fall, dass der Anbieter der Sache nach für einen Datenverlust haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre, wenn solche angemessenen regelmäßigen Sicherungen vorgenommen worden wären.

10.6. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch technische Ausfälle, unterbrochene Datenübertragungen oder andere in diesem Zusammenhang auftretende Probleme verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen auf den Übertragungswegen von Telekommunikationsdienstleistern oder im Internet).

10.7. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen der Ziffern 10.1 bis 10.8 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Dokumente, Kenntnisse, Erfahrungen und Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Know-how und Technologie, die der anderen Partei im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden oder zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), gegenüber Dritten geheim zu halten.

11.2. Die Geheimhaltungspflicht gemäß vorstehendem Abschnitt 1 gilt nicht für Informationen, wenn und soweit (i) diese der Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, (ii) diese ohne ihr Zutun veröffentlicht wurden oder ihr sonst ohne ihr Verschulden allgemein bekannt wurden, (iii) diese ihr nach Vertragsschluss von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht übermittelt wurden, d.h. ohne Verstoß gegen diesen Vertrag durch die empfangende Partei; (iv) diese von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben werden, (v) diese von der offenlegenden Partei einem Dritten ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen zugänglich gemacht wurden, oder (vi) diese gemäß gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei unverzüglich über diese Anforderung benachrichtigt wird und der Umfang der Offenlegung so weit wie möglich begrenzt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn die offenlegende Partei unverzüglich über diese Entscheidung benachrichtigt wird und keine Möglichkeit besteht, die Entscheidung anzufechten.

11.3. Die Parteien werden Vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen aus einem bestehenden Vertrag verwenden. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und andere an diesem Vertrag und seiner Ausführung beteiligte Personen in geeigneter Weise zur Einhaltung dieser Vertraulichkeit zu verpflichten.

11.4. Die Vertraulichkeitsbestimmungen gemäß dieser Klausel 11 gelten für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

11.5. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer von den Parteien geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung („NDA“) und den Bestimmungen dieses Abschnitts haben die Bestimmungen der NDA Vorrang.

11.6. Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Vertragsleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, so verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Die Nutzung der Dienste ist nur bei Abschluss dieser Vereinbarung möglich. Die jeweils gültige Fassung der Datenverarbeitungsvereinbarung ist integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

12. Referenzzitate und Pressemeldungen

Der Kunde ermächtigt den Anbieter, den Namen, das Firmenlogo, Bilder und Videos des Kunden für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung auf der Website des Anbieters, in Präsentationen, in sozialen Medien, in Werbematerialien und in anderen Kommunikationskanälen.

13.Beauftragung von Unterauftragnehmern

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder alle seiner Leistungspflichten mit Hilfe Dritter (z. B. durch Subunternehmer) erbringen zu lassen.

14. Vertragsdauer und Beendigung

14.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem in der Auftragsbestätigung des Anbieters als Vertragsbeginn angegebenen Datum und die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein (1) Jahr („Laufzeit“). Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwei (2) Jahre, es sei denn, er wird von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung vorzeitig zu kündigen. Dies muss schriftlich vor Ablauf der Frist (von 3 Monaten) erfolgen.

14.2. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche des Anbieters oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn (i) der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen für zwei aufeinanderfolgende Monate oder eines wesentlichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung eines der Vergütung entsprechenden Betrages für zwei (2) Monate in Verzug ist und/oder (iii) der Kunde auch nach Abmahnung weiterhin gegen seine Pflichten aus Ziffer 7 verstößt oder (iv) der Anbieter aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen gehindert ist und dieses Leistungshindernis länger als sechzig (60) Kalendertage andauert.

14.3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

15. Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch ein Ereignis höherer Gewalt behindert, so ist die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Pflicht zur Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Umstände zu informieren, die zum Eintritt der höheren Gewalt geführt haben. Solange der Anbieter durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Vertragsleistungen gehindert ist, ist der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

16.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

16.3. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und den Vertrag als Ganzes ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

16.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird der Sitz des Anbieters vereinbart. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.5. Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages und seiner Anlagen bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB und/oder des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Klausel 16.4.

16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in den Vereinbarungen.

Versionen – Historie

syniotec AGB – Stand 08.10.2024